|
Stadtfraktion |
|
|
|
Heidrun
Sedlacik
Vorsitzende Brückla 44 07958 Hohenleuben Telefon: 036622/71611 Telefax: 036622/79082 |
|
2. Stellungnahme zum Haushalt 2007 |
25. Juni 2007 |
Dem nunmehr vorliegenden Haushalt
2007 wird unsere Fraktion wie auch dem Vorhergehenden nicht zustimmen!
Was heute am 25. Juni 2007
beschlossen werden soll ist eine
Bankrotterklärung.
Nach diesem Haushaltsentwurf wird
in Hohenleuben nur noch das realisiert, was Kommunalaufsicht und Verwaltung uns
zugestehen.
Das heißt, politische
Meinungsbildung und Bürgerwille sind nicht mehr gefragt, wir werden
„fremdverwaltet“, unser Verwalter heißt „Kommunalaufsicht“.
Die Mehrheit der Stadträte hat
uns in diese Situation gebracht.
Der Stadtrat ist somit
entmachtet!
Wie konnte es soweit kommen:
Viele Punkte nannten wir bereits
in unserer Stellungnahme zum
1. Haushaltsentwurf im Januar,
sie haben an Aktualität nichts verloren:
- Keine Transparenz und Bürgerbeteiligung!
( Ablehnung Bürgerhaushalt)
- Völlige Ignoranz der Tatsache,
dass eine weitere sogenannte freiwillige Aufgabe (Sanierung und Betreibung eines Bürgerhauses) nicht
bezahlbar ist, ohne Veränderung der Einnahmesituation, z.B. durch Strukturänderung
- keine laufende
Haushaltkontrolle durch den Finanzausschuss, bzw. Rechnungsprüfungsausschuss
- somit chaotische Haushaltsführung
2006, mit entsprechenden Ergebnissen, die uns 2007 auf die Füße fallen
- Sorglosigkeit bei der Aufnahme
neuer Schulden, ohne Beachtung der dauernden Leistungsfähigkeit
- völlige Konzeptlosigkeit für
die Entwicklung Hohenleubens
- Missachtung des Bürgerwillens,
nachhaltige Strukturen zu knüpfen, die aufgrund der Demografie und
Finanzentwicklung zukunftsfähig sein könnten
(Votum Bürgerbefragung).
Was uns nun vorliegt hat mit
Handlungsfähigkeit nichts zu tun.
Das was angefangen wurde wird
beendet, fertig gemacht, vieles auf
das nächste Jahr und weiter verschoben.
Und nun tun wir so als ob, damit
die Gemühter beruhigt werden, wurden für 2008 Verpflichtungsermächtigungen
vorgemerkt in Höhe von 162.00 Euro, das sind ca. 40 % des künftigen VMH 2008.
Die Verpflichtungsermächtigung
(VE) hat zwei Funktionen:
1. Sie dient der Sicherung des
Budgetrechts des Stadtrates, denn anhand der Verpflichtungsermächtigungen wird
die Vorbelastung erkennbar, die durch neue Verpflichtungen für das künftige
Haushaltsjahr begründet werden soll.
Das heißt der Stadtrat schränkt
seine Dispositionsfreiheit für das
künftige
2. Die Verpflichtungsermächtigung
ermöglicht der Verwaltung die rechtliche Bindung für das künftige
Haushaltsjahr.
Durch die Veranschlagung von
Verpflichtungsermächtigungen verpflichtet sich der Stadtrat, im künftigen
Haushaltsjahren entsprechende Ausgaben bereitzustellen.
Und nun weiterhin mit einem
Kredit für 2008 zu spekulieren, um die VE einlösen ist unrealistisch.
Unsere hausgemachten Probleme
sind weder aufgeschoben noch aufgehoben.
Zur Klärung weiterer
Unklarheiten und zur Transparenz stellen wir öffentlich folgende Fragen:
- Welche
Auswirkungen hat der Jahresabschluss 2006 auf den vorliegenden Haushaltsentwurf?
- Welche
handwerklichen Fehler wurden gemacht und nunmehr korrigiert, mit welchen
Auswirkungen?
Heidrun Sedlacik Gina Eisner