Wasserflöhe e.V.

Satzung

§ 1       Der Verein Wasserflöhe e.V.  mit Sitz in  Hohenleuben

verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes  „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

Zweck des Vereins ist

die Förderung sportlicher Betätigungen, die in erster Linie der Wasserfreizeit - Gestaltung dienen,

die Unterstützung der sportlichen Kinder-  und Jugenderziehung durch aktive Freizeitgestaltung im Waldbad Hohenleuben

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

Förderung sportlicher Übungen und Leistungen,

freiwillige Leistungen zum Erhalt und Ausbau der Sportstätte,

aktive Vereinsarbeit zur Gesundheitsförderung

§ 2       Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche   Zwecke

§ 3       Mittel des Vereins  dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4       Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,

            oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5       Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das  Vermögen des Vereins die Stadt Hohenleuben, die es unmittelbar und ausschließlich

            für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.