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Wasserflöhe e.V.Satzung§ 1 Der Verein Wasserflöhe e.V. mit Sitz in Hohenleuben verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „ Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung Zweck des Vereins ist die Förderung sportlicher Betätigungen, die in erster Linie der Wasserfreizeit - Gestaltung dienen, die
Unterstützung der sportlichen Kinder-
und Jugenderziehung durch aktive Freizeitgestaltung im Waldbad
Hohenleuben Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, freiwillige Leistungen zum Erhalt und Ausbau der Sportstätte, aktive
Vereinsarbeit zur Gesundheitsförderung §
2 Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke §
3 Mittel
des Vereins dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. § 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden. § 5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins die Stadt Hohenleuben, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
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