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Verbraucherpolitik Verbraucherschutz
vor unlauterer Telefonwerbung muss deutlich früher beginnen „Den
57.000 Verbraucherbeschwerden seit August 2009 stehen nur elf Bußgelder
wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber. Wegen der schwierigen Rechts-
und Beweislage sind Verfahren gegen unseriöse Anbieter komplex und
langwierig Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher muss daher viel
früher ansetzen“, erklärt Caren Lay anlässlich der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Effektivität behördlichen Maßnahmen
bei der Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch und unlauterer Telefonwerbung
(Drs.17/2599). Die verbraucherpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter: „Die
Bundesnetzagentur kann erst aufgrund von Verbraucherbeschwerden aktiv
gegen die massenhafte Belästigung durch Werbeanrufe vorgehen. Die Zahlen
zeigen deutlich, dass Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung
bereits im Vorfeld massiver bekämpft werden müssen. Deshalb muss die
Bundesnetzagentur vor der Zuteilung einer Rufnummer das Geschäftsmodell
eines Unternehmens prüfen Es kann nicht sein, dass unseriöse Anbieter
fast automatisch auf den Markt kommen und Verbraucherinnen und Verbraucher
sich dann auf dem Klageweg wehren müssen. Und das in der Regel mit
unklarem Prozessausgang. Unternehmen
behaupten häufig mit Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
dass eine Einverständniserklärung zu Werbeanrufen vorläge. Allein die
dadurch fälligen Einzelfallprüfungen machen Gerichtsverfahren komplex,
lang und teuer. DIE LINKE fordert deshalb die überfällige Einführung
des sog. Opt-In-Verfahrens. Dabei müssen Verbraucherinnen und Verbraucher
aktiv in die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke einwilligen oder eben
nicht. Wer Rufnummernmissbrauch eindämmen will, kommt an dieser Maßnahme
nicht vorbei.“ |